Mindesthaltbarkeitsdatum: Werfen Sie Lebensmittel nicht zu schnell weg
Wann sind welche Lebensmittel abgelaufen? Viele werfen auch solche weg, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum gerade abgelaufen ist. Das ist aber völlig überflüssig.
Sicher haben Sie auch schon manches Mal zweifelnd am Kühlschrank gestanden und überlegt: Soll ich das abgelaufene Senfglas entsorgen, die ungeöffnete Wurst-Packung in den Abfall werfen, die Tiefkühlerbsen in die Bio-Tonne schütten, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum etwas überschritten ist?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum hat nichts mit Verfall zu tun
Nach einer Wiener Untersuchung wirft jeder Haushalt etwa jedes zehnte verpackte Nahrungsmittel in den Müll, obwohl es noch genießbar wäre. Tatsache ist, dass die meisten Bundesbürger - nämlich etwa 80 Prozent - das Mindesthaltsbarkeitsdatum (MHD) mit dem Verfallsdatum verwechseln.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften - also seine Qualität - behält. So steht es in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung. Das bedeutet, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum kein Verfallsdatum ist, an dem das Lebensmittel plötzlich als verdorben gilt und Sie es wegwerfen sollten.
Die Qualität der Lebensmittel lässt allmählich nach
Inzwischen finden sich auf den meisten Lebensmitteln Angaben über deren Haltbarkeit. „Mindestens haltbar bis ...", „Mindestens haltbar bis Ende ...", „Bei vier Grad mindestens haltbar bis ..." heißt es geprägt auf dem Packungsboden, gestempelt auf Deckel oder Deckelrand, eingekerbt auf Flaschen- oder Dosenetiketten und gedruckt auf Etiketten oder Beutelclips. Mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum läuft die Gewähr für bestimmte Qualitätsmerkmale des Lebensmittels ab - zum Beispiel Vitamin- und Mineralstoffgehalt, Geruch, Geschmack, Aussehen, Konsistenz, Nähr- und Gebrauchswert. Dadurch wird es jedoch nicht ungenießbar: Es schmeckt allenfalls nicht mehr so gut.
Anders dagegen der Verbrauchswert: Auf leicht verderblichen Speisen wie Rohmilch oder Hackfleisch muss stehen „Zu verbrauchen bis: ...". Dieses Datum sollten Sie ernst nehmen! Ist es abgelaufen, entsorgen Sie das Lebensmittel. Speisen mit abgelaufenem Verbrauchsdatum dürfen auch nicht mehr verkauft werden. Sehr leicht verderbliche Lebensmittel und insbesondere solche, deren Verderb Ihre Gesundheit durch eine Lebensmittelvergiftung gefährdet, müssen mit einem Verbrauchshinweis gekennzeichnet sein. Dazu gehören Nahrungsmittel wie Gehacktes, Geschnetzeltes, Bratwurst oder Fisch.
Falsch gelagerte Nahrungsmittel verderben schneller
Ein Lebensmittel kann allerdings auch schon vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verderben, wenn es nämlich nicht lückenlos unter den richtigen Bedingungen gelagert wurde. Deswegen ist jederzeit Aufmerksamkeit beim Öffnen und Verbrauch von Lebensmitteln gefordert.
Die Hersteller sind in solchen Fällen meist nicht zur Verantwortung zu ziehen, da sie keinen Einfluss auf die Lagerbedingungen in Handel oder Haushalt haben. Im Handel wird vorzeitig Verdorbenes in der Regel aus dem Verkehr gezogen - sofern es bemerkt wird oder die Kunden nicht beschummelt werden.
Die angegebenen Temperaturen sollten Sie einhalten
Wenn für die angegebene Mindesthaltbarkeit bestimmte Temperaturen eingehalten werden müssen, muss dies auf der Verpackung stehen (zum Beispiel „Bei Temperaturen unter 7 Grad Celsius mindestens haltbar bis ..."). Lebensmittel mit Mindesthaltbarkeit können noch länger verkauft und verzehrt werden, sofern sie einwandfrei sind. Besonderheiten gibt es bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, die länger haltbar sind, wie Bier oder Konserven. Bei Lebensmitteln, deren Mindesthaltbarkeit mehr als drei Monate beträgt, kann der Tag entfallen, bei solchen mit mehr als 18 Monaten kann auf die Tages- und die Monatsangabe verzichtet werden.
Keine Angaben zur Haltbarkeit brauchen:
- frisches Obst und Gemüse
- Speiseeis
- frische Backwaren
- Speisesalz mit Ausnahme von jodiertem Kochsalz
- Zucker in fester Form
- bestimmte Zuckerwaren
- Kaugummi und ähnliche Produkte
- Wein- und schaumweinähnliche Getränke
- Getränke mit über zehn Prozent Alkohol
Wie lange halten sich bereits geöffnete Lebensmittel?
Leicht verderbliche Ware wie Fleisch, Wurst, Kochschinken oder Fisch sollten Sie möglichst rasch nach dem Einkauf verzehren. Reizen Sie hier die Fristen nicht aus. Angebrochene Packungen verkeimen relativ schnell und verderben. Kaufen Sie deshalb lieber öfter kleinere Portionen und verbrauchen Sie die dann sofort.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum gilt für geschlossene Waren. Sobald sie einmal geöffnet sind, können sie auch ganz normal verderben. Hier hilft nur der Nasentest: Schnuppern Sie am Lebensmittel, um festzustellen, ob es noch frisch riecht. Schauen Sie nach, ob es verdächtig aussieht, und kosten Sie, ob es noch gut schmeckt. Leider fehlen auf den meisten Lebensmitteln Hinweise darauf, wie lange die geöffneten Packungen sich halten oder bei welchen Temperaturen beziehungsweise unter welchen Bedingungen sie sich am besten halten.
Verbrauchen Sie Ihre Lebensmittel möglichst bald nach dem Einkauf
Festgelegt werden die Fristen von den Herstellern. Dabei befinden diese sich oft in einer Zwickmühle: Der Verbraucher möchte richtig frische Waren kaufen. Der Handel wünscht sich längere Fristen, sprich längere Verkaufsmöglichkeiten. Entscheidender für die Fristen sind Herstellungsweise und Rezeptur: Wie stark wurde das Lebensmittel erhitzt, wie viel Konservierungsstoffe stecken in ihm?
Auch wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum kein Verbrauchsdatum ist, achten Sie immer auf die richtige Lagerung der Waren und verbrauchen Sie diese möglichst noch vor Ablauf des Datums. Denn je länger die Lebensmittel lagern, umso größer ist das Risiko, dass sie sich auch schon vorher in Farbe und Geschmack leicht verändern und nicht mehr so viele wertvolle Inhaltsstoffe enthalten. Sie können dann Ihren unbeschwerten Genuss beeinträchtigen.
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